Allgemeine Geschäftsbedingungn "Dat roode Hus"

Vermieter: 
Joachim Lukowiak

Am Deich 27

26969 Butjadingen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(1.2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(1.3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

(1.4) Vermieter ist : Dat Roode Hus , Herr Joachim Lukowiak , Am Deich 27 , 26969 Butjadingen

(1.5) Vermietungsobjekte / Ferienhäuser sind :
Dat Roode Hus 39 Zur Sillenser Brake 39 oder Dat Roode Hus 40 Zur Sillenser Brake 40 oder Dat Roode Hus 1b Achtern Diek 1b alle 26969 Butjadingen

2 . Buchungsbestätigung (Mietvertrag)

(2.1) Die Buchungsbestätigung ( Mietvertrag ) kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich bestätigt und damit die Buchung annimmt (Buchungsannahme).

(2.2) Vertragspartner sind der Vermieter ( Dat roode Hus ) und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2.3) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

3 . Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen, Kautionen

(3.1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard, wie im zur Buchung zu Grunde gelegten Prospekt oder Internetauftritt des Vermieters beschrieben. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Farbton von Wandfarben).

(3.2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

(3.3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kautionen werden ohne gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und erstattet.

(3.4) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3.5) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises , sowie für die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen , ist spätestens 14 Tage vor dem Anreistag unbar fällig.

(3.6) Der Vermieter behält sich vor, von dem Mieter vor der Anreise eine Vorauszahlung von 20% auf den für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preis, sowie die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Mieter schriftlich mitteilen. 5 Abs. 2 ist dann mit der Maßgabe, dass der 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(3.7) Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

(3.8) Der Vermieter kann vom Gast eine angemessene Kaution verlangen. Die Kaution ist gemäß 3 Abs. 5 und 6 unbar zu zahlen.

4 . Allgemeine Rechte und Pflichten , Hausordnung

(4.1) Der Mieter hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt Inventar (z.B. Betten, Schränke, etc. ) umzustellen.Es ist ferner ausdrücklich untersagt die Betten, Kopfkissen und Oberbetten ohne entsprechende Auflagen und /oder Bezüge zu benutzen. Werden diese Hinweise nicht beachtet, kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis für Wiederherstellung und/ oder Reinigung verlangen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten.

(4.2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Überlassene Schlüssel und / oder Zutrittscodes sind sicher aufzubewahren.

(4.3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 168,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4.4) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 168,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist im Garten und auf den Terrassen erlaubt.

(4.5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.

(4.6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(4.7) Der Vermieter hat ein Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich ( z. B. Feuer ).

(4.8) Der Mieter ist verpflichtet , die Vorgaben der Gemeinde Butjadingen hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet die Vorgabe der Gemeinde Butjadingen hinsichtlich der Verwendung von Feuerwerk zu beachten und einzuhalten. Die Vermietungsobjekte / Ferienhäuser liegen in unmittelbarer Nähe zu strohgedeckten Häusern. Hier ist die Verwendung von Feuerwerk in einem Umkreis von 200 m strengstens untersagt.

(4.9) Der Mieter ist verpflichet vor Abreise :
- das Vermietungsobjekt allgemein aufzuräumen
- Müll und Flaschen zu entsorgen
- Geschirr und Gläser zu reinigen und die Spülmaschine auszuräumen
- die Asche aus dem Kaminofen zu entfernen
- falls zutreffend, geliehene Bettwäsche und Handtücher im Flur (Erdgesch.) zu sammeln.

5 . Rücktritt vom Vertrag

(5.1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Eine private Reiserücktrittversicherung wird dem Mieter empfohlen.

(5.2) Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens 60 bis 45Tage vor Anreise
30 % des vereinbarten Mietpreises sind fällig 44 bis 31 Tage vor Anreise
50 % des vereinbarten Mietpreises sind fällig 15 bis 30 Tage vor Anreise
70 % des vereinbarten Mietpreises sind fällig < 14 Tage vor Anreise
100 % des vereinbarten Mietpreises sind fällig

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

(5.3) Bei einem vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5.4) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis spätestens 24.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter vom Mieter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 84,00 € (netto) verlangen.

(5.5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(5.6) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Mieter oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

(5.7) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

6. Haftung, Verjährung

(6.1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(6.2) Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird.

(6.3) Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.

(6.4) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

(6.5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf Dritte auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(6.6) Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung

(7.1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 24.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

(7.2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens bei der Anreise Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Reisteilnehmer vorzulegen.

(7.3) Der Vermieter kann vor der Anreise die Entrichtung einer Kaution in angemessener Höhe verlangen. Diese Kaution ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag unbar fällig. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist. Die Erstattung erfolgt unbar auf ein vom Mieter zu benennendes Konto. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Mieter Schadensersatz gemäß (§ 249 Abs. 2 BGB).

(7.4) Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(7.5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Mieter, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel im Schlüsselschrank des Ferienhauses hinterlassen und die Haustür zuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Haustür zu kontrollieren.

(7.6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

8.Datenschutz

(8.1)Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. In jedem Fall erfolgt die Weitergabe der Daten an : Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co.KG . Hierzu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet.

9 . Schlussbestimmungen

(9.1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

(9.2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Butjadingen, Deutschland.

(9.3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(9.4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nordenham (Amtsgericht) oder Oldenburg (Landgericht), Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Nordenham, Deutschland.

(9.5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.

(9.6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. EU-Streitschlichtung

(10.1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse lautet info@dat-roode-hus.com“
(10.2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand 16.01.2017